Bis wann dürfen Jugendliche Ausgehen?
Wenn es um das Thema „Ausgehen“ geht, sind die Fronten zwischen Jugendlichen und ihren Eltern klar: Kinder möchten das Nachtleben ihrer Stadt am liebsten so lange erkunden wie es geht. Bei Eltern sorgt dieser Wunsch regelmäßig für schlaflose Nächte, denn welcher jugendliche Partygänger hält sich schon minutengenau an die Terminabsprachen? Schließlich hat immer noch irgendwo ein Lokal auf und wenn nachts nicht mehr so viele öffentliche Verkehrsmittel fahren, kann es schon mal später werden.
Was sagt eigentlich der Gesetzgeber zu diesem Thema? Obwohl die Erziehungsberechtigten die ersten Ansprechpartner bei diesem Thema sind und das letzte Wort haben, gibt ein Blick ins Gesetzbuch eine gute Orientierung.
Da Heranwachsende unter 14 Jahren noch als Kinder gelten, haben Sie die meisten Nachteile im Nachtleben: Sie würden weder Alkohol ausgeschenkt bekommen, noch überhaupt in eine Disco hereingelassen werden. Die einzige Ausnahme bilden Veranstaltungen öffentlicher Träger, die sich an diese Zielgruppe wenden. In einem solchen Fall ist der Eintritt und Aufenthalt bis 22:00 Uhr gestattet.
Im Sinne des Gesetzgebers gilt bereits als jugendlich, wer zwischen 16 und 18 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt genießen Heranwachsende automatisch mehr Rechte. Denn nun dürfen sie Discos auch bis 24:00 Uhr betreten und darin sogar Bier und Wein, Getränke mit einem vergleichsweise niedrigem Alkoholgehalt, konsumieren. Der Gesetzgeber schreibt Kneipen, Gaststätten, Discos und sonstigen Tanzveranstaltungen vor, eine Tafel mit Hinweisen zum Jugendschutz zu veröffentlicht.